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Samstag, April 1, 2023
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Sie schlichten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder in bestimmten Strafsachen

Sie schlichten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bestimmten Strafsachen und sorgen so nicht nur für eine kostengünstige juristische Alternative für die Bürgerschaft, sondern auch für eine deutlche Entlastung der Gerichte. Um dies zu würdigen und die Stadtgesellschaft über das wichtige Schiedsamt und die damit verbundenen Aufgaben zu informieren, hatte Oberbürgermeister Bernd Tischler die zehn in Bottrop aktiven Schiedsleute zu einem Empfang inklusive Pressetermin eingeladen. Sieben von ihnen kamen heute (14. August) zum Gespräch ins Rathaus.

Die Schiedsleute sind zuständig für den Bezirk 1 – Bottrop Mitte und Fuhlenbrock (Reinhard Völlers und Peter M. Goddertz, Stellvertreter), für den Bezirk 2 – Bottrop Süd sowie Ebel, Vonderort und Lehmkuhle(Kirsten Kajdan, Vorsitzende der Bezirksvereinigung Bottrop-Gladbeck, und Udo Kajdan, Stellvertreter, nicht anwesend), für den Bezirk 3 – Bottrop Mitte und Eigen (Frank Winkel und Angelika Notthoff, Stellvertreterin, nicht anwesend), für den Bezirk 4 – Bottrop Süd sowie Batenbrock, Boy und Welheim (Klaus Kaminski und Markus Wilger, Stellvertreter, nicht anwesend) sowie den Bezirk 5 – Kirchhellen sowie Grafenwald und Feldhausen (Herbert Niederstrasser und Anke Schnock, Stellvertreterin).

Der Oberbürgermeister dankte beim Treffen herzlich für diesen nicht immer einfachen, ehrenamtlich geleisteten Dienst für die Gesellschaft und den oft über den juristischen Rat hinausgehenden persönlichen Einsatz. „Sich vertragen ist besser als klagen“, sei dabei die Überschrift, die über der Schiedstätigkeit stehe. Bernd Tischler betonte: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, Ihnen heute den Dank und die Anerkennung der Stadt Bottrop für Ihr oftmals nervenaufreibendes Ehrenamt auszusprechen – ein Ehrenamt, welches nicht nur Lebenserfahrung, sondern auch Fingerspitzengefühl erfordert und vor allem viel Zeit in Anspruch nimmt.“

Tischlers besonderer Dank galt Herbert Niederstrasser, der im 1. Quartal 2016 nach langjähriger Schiedsamttätigkeit in Kirchhellen die Gruppe verlassen wird, sobald der neue Schiedsmann (Rudolf Steinmann) in der ersten Sitzung der zuständigen Bezirksvertretung Kirchhellen in 2016 gewählt und im Anschluss vereidigt ist. Herbert Niederstrasser scheidet dann mit 79 Jahren aus Altersgründen aus, denn im Schiedsamtsgesetz NRW ist eine Altersbeschränkung auf 70 Jahre vorgegeben, die aber in Absprache mit dem Direktor des Bottroper Amtsgeriches gesetzeskonform verlängert worden ist. Herbert Niederstrasser war dann über 15 Jahre als Schiedsmann tätig.

In den Jahren 2012 bis 2014 haben in Bottrop die Fallzahlen an Schiedsverfahren insgesamt (152 in den drei Jahren) von Jahr zu Jahr deutlich abgenommen: Waren es in 2012 noch 66 Fälle, so wurden in 2013 50 und in 2014 36 verzeichnet. Blickt man allerdings auf die einzelnen Bezirke, so ergibt sich ein uneinheitliches Bild: Im Bezirk 1 fiel die Quote der Fälle sehr deutlich (von 22 in 2012, über 12 in 2013 auf 5 in 2014, insgesamt 39 Verfahren). Demgegenüber hat die Fallzahl in den Bezirken 2 ( 9 in 2012, 9 in 2013, 10 in 2014, insgesamt 28) und 4 (5 in 2012, 5 in 2013, 6 in 2014, insgesamt 16) sogar noch leicht zugenommen. In den Bezirken 3 (18 in 2012, 12 in 2013, 9 in 2014, insgesamt auch 39) und 5 (12 in 2012, 12 in 2013, 6 in 2014, insgesamt 30) haben sich die Zahlen der Schiedsbemühungen im vergangenen Jahr halbiert.

Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste (erste Ordnung vom 13. Oktober 1827 ) und über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in bestimmten Strafsachen, schlichtend tätig. Zu den Strafsachen gehören beispielsweise die Delikte Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses sowie Rauschtaten im Bezug zu den vorgenannten Delikten. Mit Blick auf das Zivilecht geht es vor allem um nachbarrechtliche Streitigkeiten wie etwa Grenzstreitigkeiten oder Einwirkungen auf das Nachbargrundstück (Überwuchs, Hinüberfall von Obst oder Ähnlichem, Einhaltung eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes für Pflanzen).

Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten generell gesehen kostengünstig. Die rechtsuchenden Bürger haben lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen, die durchschnittlich bei 50 Euro liegen. Im günstigsten Fall können die Parteien einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen. Die Streitbeilegung vor den Schiedspersonen ist damit im Verhältnis zu den doch hohen Gerichtskosten eine sehr kostengünstige Form, den Streit zu erledigen.

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