Harte Strafen bis 50.000 Euro: Böllern in Bottrop stark eingeschränkt
Bereits das Mitführen von Feuerwerkkörpern wird zu bestimmten Zeiten untersagt. Wieder Böllerverbot am ‚Roten Platz‘. Die Stadt Bottrop hat durch zwei Allgemeinverfügungen das Böllern im Stadtgebiet stark eingeschränkt. Das betrifft den ‚Roten Platz‘ aber auch die Zeit vor und nach Silvester im gesamten Stadtgebiet. Damit nicht schon in der Weihnachtszeit Menschen durch Feuerwerkskörper gestört werden, … Harte Strafen bis 50.000 Euro: Böllern in Bottrop stark eingeschränkt weiterlesen
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