Corona-Infizierte müssen Quarantäne-Bestimmung beachten

NRW-Ministerium informiert im Internet über neue Verordnung

Das NRW-Gesundheitsministerium setzt auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürgern. Wer positiv auf das Corona-Virus getestet ist, muss sich selbständig in Quarantäne begeben. Eine gesonderte Aufforderung des städtischen Gesundheitsamts gibt es nicht mehr. Diese Regelung hat das Land erlassen, da anders die stark ansteigenden Fallzahlen nicht mehr bearbeitet werden können.

Corona-Tests werden an Teststationen und bei Ärzten durchgeführt. In Fällen einer Corona-Infektion ist das Zertifikat für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber ausreichend. Das Gesundheitsamt stellt keine gesonderten Bescheinigungen aus. Selbsttest reichen hingegen nicht für einen Nachweis.

Infizierte Personen müssen außerdem ihre Kontaktpersonen informieren. Eine gesonderte Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Infektionen in Krankenhäusern und Seniorenheimen auftreten. Kontaktpersonen müssen sich abhängig von ihrem Impfstatus in Quarantäne begeben.

Über die Quarantäneverordnung informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Internet unter https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene.

Das Gesundheitsamt ist weiterhin unter der Corona-Hotline 02041/705080 zu erreichen. Wegen der hohen Fallzahlen kann es allerdings zu erheblichen Wartezeiten kommen. Zu Beginn der Pandemie lag der Inzidenzwert in Bottrop bei unter 40, aktuell liegt der Wert bei über 1.500. Trotz verschiedentlicher Anpassungen reicht die Kapazität nicht aus, um alle Anrufe an der Hotline entgegenzunehmen.

Text: Stadt Bottrop

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