Parkscheibe bei Drei-Stunden-Regel unbedingt notwendig

Kostenloses Parken in der Innenstadt noch bis Jahresende

Wer sein Fahrzeug in der Innenstadt parkt und von der Drei-Stunden-Regel profitieren möchte, muss eine Parkscheibe im Fahrzeug hinterlegen – darauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt Bottrop hin.

Seit dem 17. August können die städtischen Parkplätze in der Innenstadt bis zu drei Stunden kostenfrei genutzt werden. Dies entbindet aber nicht von der Pflicht, eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Nur über die Parkscheibe kann die Ankunftszeit nachvollzogen werden. Wer sein Fahrzeug ohne Parkscheibe abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Von der Drei-Stunden-Regel gibt es auch Ausnahmen. Für Parkzonen, in denen auch in der Vergangenheit mit Parkscheibe maximal eine Stunde geparkt werden durfte – beispielsweis vor der Post – darf auch gegenwärtig nur maximal eine Stunde geparkt werden.

Die Parkregelung gilt zunächst einmal bis Ende des Jahres. Mit dieser Maßnahme in Verbindung mit kostenlosem Busverkehr an Samstagen und kostenloser Nutzung der Radstation am Berliner Platz sollen mehr Kunden in die Innenstadt gelockt werden.

Text: Stadt Bottrop

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