Heiraten in Coronazeiten

Standsamt lockert Regelung bei Trauungen

Mit den sinkenden Corona-Inzidenzzahlen, den steigenden Impfzahlen und den umfangreichen Testmöglichkeiten kehrt bei den Trauungen ein Stück Normalität zurück, wie das Standesamt jetzt mitteilt.

Bisher konnten im Trauraum des Rathauses, der sehr gern angenommen wird, neben dem Standesbeamten lediglich das Traupaar und zwei weitere Personen zugelassen werden. Durch die Lockerungen sind jetzt bis zu zehn Personen, zuzüglich des Standesbeamten, in dem Trauzimmer zugelassen. Voraussetzung ist, dass die Personen vollständig geimpft, genesen oder entsprechend getestet wurden. Dies gilt auch für das Traupaar.

Die bisherige Alternative, sich in einem provisorisch hergerichteten Raum im ehemaligen Katholischen Stadthaus trauen zu lassen, ist zukünftig nicht mehr gegeben. Trauungen an den zugelassenen Außentrauorten mit Gastronomie sind weiterhin möglich. Hinsichtlich der Personenzahl und Durchführung geltenden die jeweiligen Regelungen der Corona-Schutzverordnung.

Text: Stadt Bottrop

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