Rat hat Verkauf von Flugplatz-Anteilen zugestimmt

In Zukunft keine Deckung der Verluste der Flugplatzgesellschaft mehr

Der Rat der Stadt Bottrop hat am Dienstag, 15. Februar 2022, mit Mehrheit dem Verkauf von Anteilen an der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide zugestimmt. Er folgte damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine mehrheitliche Privatisierung der Flugplatzgesellschaft, die derzeit weitgehend in der Hand von fünf Kommunen liegt, weiterzuverfolgen. Bisher hält die Stadt Bottrop 34 Prozent der Anteile.

Mit diesem Votum geht die Stadt Bottrop nun in die Finalisierung des Verfahrens gemeinsam mit den Vertragspartnern. Über den Kaufvertrag und den neuen Gesellschaftsvertrag, die auch den Bezirksregierungen in Düsseldorf und Münster zur Genehmigung vorgelegt werden, soll der Rat in seiner Sitzung am 5. April 2022 entscheiden. Wichtige Eckpunkte aus den politischen Beratungen sind, dass der bestehende Lärmschutzbeirat der Flugplatzgesellschaft dauerhaft festgeschrieben wird. Der Flugplatz wird bei der angelaufenen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Bottrop berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird der Flugplatz bei der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Bottrop einbezogen. Auf diese Weise erhalten die Aspekte Lärmschutz und Klimaschutz entsprechend der mehrheitlichen Forderung des Rates ein stärkeres Gewicht.

Im Zuge des geplanten Verkaufs der Anteile der beteiligten Kommunen Dinslaken, Hünxe, Voerde, sowie des Kreises Wesel, soll die Stadt Bottrop eine Sperrminorität von 25,2 Prozent behalten, um weiterhin einen starken kommunalen Einfluss auf die Geschäfte der Flugplatzgesellschaft zu gewährleisten. Zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit der Flugplatzgesellschaft ist eine Kapitalerhöhung geplant. Da die Stadt Bottrop nur rund ein Viertel an der Flugplatzgesellschaft halten wird, würden diese Investitionen vor allem von den privaten Anteilseignern aufgebracht werden. Für die Stadt Bottrop würde in diesem Zuge maximal eine Investition im niedrigen sechsstelligen Bereich anfallen.

Damit könnten dann lange geplante Vorhaben wie die Installation eines ein Verfahrens zum Instrumentenanflug oder ein moderne Empfangs- und Aufenthaltsgebäude realisiert werden. Ziel soll sein, die Ertragslage des Flugplatzes weiter zu verbessern und beispielsweise für den Geschäftsreiseverkehr attraktiver zu machen.

Im Gegenzug zu dieser einmaligen Investition wäre die Stadt Bottrop zukünftig nicht mehr verpflichtet, die jährlichen Verluste der Flugplatzgesellschaft gemäß ihren Gesellschafteranteilen zu decken. Diese sind im öffentlichen Haushalt der Stadt derzeit mit 64.000 € ausgewiesen. Die anstehende Investition würde sich somit nach wenigen Jahren vollständig gegenfinanzieren.

Der bestehende Planfeststellungbeschluss für den Flugplatz gilt weiter. In ihm sind alle Restriktionen bezüglich der maximalen Flugbewegungen festgelegt. Diese Obergrenzen dürfen im Rahmen der geplanten Ausweitung des Geschäftsreiseverkehrs nicht überschritten werden. Darauf legen die Mitglieder des Rates besonderen Wert.

Weiterhin bestehen bleiben wird auch die Betriebspflicht als Verkehrslandeplatz durch das Land Nordrhein-Westfalen. Dies bedeutet vor allem, dass die Nutzungsrechte für Segelflieger und andere Nutzer des Flugplatzes gewährleistet bleiben und nicht eingeschränkt werden.

Die Beratungen fanden ohne Publikum unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil am Flugplatz auch andere Gesellschafter, darunter private Eigner, beteiligt sind. Grundsätzlich sind die Räte der Gemeinden, Städte und Landkreise gesetzlich gehalten, diese Sitzungen im nichtöffentlichen Teil durchzuführen, weil Rechte Dritter unmittelbar betroffen sind.

Text: Stadt Bottrop

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