Aula des Josef-Albers-Gymnasiums bleibt Theaterspielstätte

Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Lärmbelastungen sind unter den gesetzlichen Vorgaben.

Städtische Veranstaltungen finden weiterhin in der Aula des Josef-Albers-Gymnasiums statt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (19. April 2018) und damit der Klage eines Mieters an der Schützenstraße widersprochen. Der hatte sich wegen Lärmbelästigungen Ende 2015 an das Landgericht Essen gewandt. Ziel sollte sein, die Nutzung der Aula als Theaterspielstätte zu verbieten.

Es gibt allenfalls unwesentlich hinzunehmende Lärmbelästigungen.

Aula ist die einzige geeignete Spielstätte

Insbesondere störte den Kläger der abfließende Verkehr nach dem Ende von Veranstaltungen. „Aus Sicht der Stadt“, sagt Emilio Pintea, Leiter vom Fachbereich Recht und Ordnung, „liegen hier keine Überschreitungen der Lärmgrenzwerte vor. Allenfalls gibt es unwesentlich hinzunehmende Lärmbelästigungen“. Pintea weist zudem darauf hin, dass es sich bei der Aula an der Schützenstraße um die einzige geeignete Theaterspielstätte in der Stadt handelt.

Mich freut es, dass das Gericht darüber hinaus den kulturellen und sportlichen Aktivitäten der Stadt eine besonders hohe Bedeutung einräumt.

An einem Termin hat sich das Verwaltungsgericht von den örtlichen Gegebenheiten an der Aula überzeugt. Letztlich hat es bei seiner Entscheidung unterschieden zwischen dem Besucherverkehrslärm durch Sportveranstaltungen in der Turnhalle und dem Gymnastikraum, und dem Verkehrslärm, der durch die Aula-Veranstaltungen hervorgerufen wird. In beiden Fällen werde der Kläger nicht übermäßig belastet. „Mich freut es, dass das Gericht darüber hinaus den kulturellen und sportlichen Aktivitäten der Stadt eine besonders hohe Bedeutung einräumt“, kommentiert Kulturamtsleiter Andreas Kind die Entscheidung. Denn das öffentliche Interesse an der Fortsetzung der Veranstaltung habe erhebliches Gewicht, begründete das Gericht.

Veranstaltungen von „erheblichem Gewicht“

In der Spielzeit 2017/18 finden insgesamt 22 Veranstaltungen statt, die das Kulturamt organisiert – darunter Theaterstücke, Kabarettaufführungen und Konzerte. 16 Veranstaltungen beginnen um 19.30 Uhr und enden zwischen 21.30 Uhr und 22 Uhr. Dazu kommen sechs Sonderveranstaltungen der Schule pro Jahr. In der Turnhalle und in dem Gymnastikraum finden Sportkurse der Volkshochschule und der Vereine statt. Die Kurse enden spätestens um 21.30 Uhr.

Ob die Anfangs- und Endzeiten für die Veranstaltungen des Kulturamtes in der nächsten oder übernächsten Spielzeit gleich bleiben, wird noch vom Kulturamt entschieden.

(c) Stadt Bottrop

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