Stadt Bottrop schränkt Besucherverkehr in Pflegeeinrichtungen ein

Der Krisenstab der Stadt Bottrop beschließt weitere Regelungen, um bei besonders schutzbedürftigen Personen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Ab sofort sind per Allgemeinverfügung Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben und in Wohngemeinschaften, die von Drittanbietern eingerichtet und betrieben werden, nur noch auf das Notwendigste zu beschränken. Die Regelung gilt bis zum 19. April 2020.

Je Bewohnerin oder Bewohner einer Pflegeeinrichtung darf im Regelfall nur eine Person pro Tag, für die Dauer von maximal einer Stunde, zu Besuch erscheinen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind von der Einrichtung über persönliche Schutzmaßnahmen zu unterweisen und haben diese einzuhalten:
• Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort untersagt.
• Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
• Die Zugänge in die Einrichtung sind zu minimieren. Es soll eine Besucher- und Mitarbeiterregistrierung mittels Register eingeführt werden. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.
• Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten.
• Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 dürfen diese Einrichtungen nicht betreten.
• Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

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