Neue Regelungen für Bestattungen auf den Friedhöfen

Die Stadtverwaltung hat in der Corona-Lage die Vorgaben mit Blick auf das Friedhofswesen leicht gelockert. So sind ab sofort wieder Trauergemeinden mit bis zu 20 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Bisher waren nur noch bis zu zehn Trauernde zugelassen.

Die Friedhofsverwaltung an der Brakerstraße bleibt für Publikum allerdings weiterhin geschlossen. Dies gilt auch für die Trauerhallen/Kapellen/Abschiedsräume, die für Trauerfeiern und Abschiednahmen weiterhin geschlossen sind. Alternativ kann ab sofort über die Bestattungshäuser die Trauerfeier in Absprache mit den Kirchengemeinden in deren
Gotteshäusern stattfinden. Entsprechende Abstands- und Hygieneregeln sind dort zu erfragen, betont die Stadtverwaltung.

Weiterhin sind Einlieferungen nur in dauerhaft geschlossenen Särgen, die nicht mehr geöffnet werden dürfen, zulässig. Bestattungen im Leichentuch sind nicht gestattet (Sargzwang).

Weitere Regeln sind: Eine Liste der teilnehmenden Trauergäste ist bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Bei nachträglicher Ausweitung bereits angemeldeter Trauergemeinden ist eine ergänzende Liste an die Friedhofsverwaltung nachzureichen. Die Frist für Urnenbeisetzungen beträgt weiterhin drei Monate.

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