Zutritt nur mit Maske? Ich pflücke mir eine!

„Hier gilt Maskenpflicht“ und „Zutritt nur mit Einkaufskorb“, Hinweise, die wir derzeit überall lesen können.

Nach über einem halben Jahr nach Einführung der Maskenpflicht haben wir uns mehr oder weniger daran gewöhnt, eine Mund-/Nasenbedeckung immer bei uns zu tragen.
Anlaufstellen für Mundschutze gibt es mittlerweile sehr viele: Von Einwegmasken, bishin zu mehrfach verwendbaren Designerstücken, es sollte für jeden das Passende dabei sein.

So trendig diese Mund-/Nasenbedeckungen gerade auch sind, sie rutschen gerne mal aus der Hosentasche (versehentlich oder abschtlich).
Auch, wenn man dann ganz freundlich bittet: Ohne Mundschutz darf man Geschäfte zur Zeit nicht betreten.

Aufmerksame Bottroper beobachteten jetzt, wie einem Mann der Zutritt in ein Geschäft verwehrt wurde, weil er keine Maske trug.
Der Mann schaute sich um, entdeckte auf dem Boden einen verloren gegangenen Mundschutz und überlegte nicht lange: Er nahm ihn an sich und setzte diesen auf.
Schließlich wurde ihm der Zutritt in das Geschäft gewährt.

Auch wenn der Eindruck entsteht, die Masken wachsen bei uns auf Gehwegen und in Büschen: Es besteht Gesundheitsgefahr, beim Aufsetzen einer fremden, benutzten Maske!

Text und Foto: Stefanie Vollenberg

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