Veterinäramt warnt vor Afrikanischer Schweinepest

Gefährlicher Virus für den Tierbestand ist jedoch nicht auf den Menschen übertragbar

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Im September des vergangenen Jahres wurde auch in Deutschland das erste Mal, ein in Brandenburg tot aufgefundenes Wildschwein, positiv auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersucht. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige und daher staatlich zu bekämpfende Tierseuche.

Nicht auf den Menschen übertragbar

Die Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest endet für Wild- und Hausschweine tödlich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Weder der Kontakt zu infizierten Schweinen noch die Aufnahme von virushaltigem Schweinefleisch stellen für den Menschen eine Gefahr dar.

Symptomatik des Virus

Schweine, die sich mit dem Virus infiziert haben, entwickeln hohes Fieber mit einhergehender Mattigkeit und Bewegungsunlust. Im weiteren Verlauf der Erkrankung entwickeln die Schweine Blutungen in der Unterhaut, Nasenbluten und blutigen Durchfall. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist in Blut über 70 Tage sowie in gekühltem und tiefgefrorenem Fleisch über Monate bis Jahre infektiös und überlebensfähig.

Das Virus kann sich darüber hinaus auch über nicht ausreichend gereinigte und desinfizierte Viehtransportfahrzeuge, Speiseabfälle mit Resten von Schweinefleisch haltigen Produkten oder Kontaktmaterialien wie Stiefel oder Jagdtrophäen von Jagdreisen, in von der ASP betroffene Jagdgebiete verbreiten.

Auffälligkeiten sofort melden

Sollten ein totes Wildschwein im Bottroper Stadtgebiet gefunden werden, muss unverzüglich die Untere Jagdbehörde (Tel.: 02041 703331) oder die Leitstelle der Feuerwehr (Tel.: 02041 / 7803-0) der Stadt Bottrop informiert werden. Zusätzlich hat das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Bereitschaftszentrale eingerichtet und kann per Email über nbz@lanuv.nrw.de oder über die Telefonnummer 0201 / 714488 erreicht werden.

Der Kadaver darf nicht angefasst oder bewegt werden. Darüber hinaus sollte das Schuhwerk gereinigt und desinfiziert werden. Nach dem Fund sollten keine schweinehaltenden Betriebe betreten werden.

Links:
Eigenschaften und Ausbreitung des Virus der Afrikanischen Schweinepest

Merkblätter des LANUV mit Verhaltensregeln

Text: Stadt Bottrop

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