
Bei öffentlichem Badebetrieb gelten weiterhin die Corona-Regeln
Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb weist darauf hin, dass der Besuch der Hallenbäder im öffentlichen Badebetrieb nur nach Vorlage eines negativen Covid19-Testergebnisses, einer Bescheinigung über die Genesung oder aber des Nachweises der abgeschlossenen Doppel-Impfung möglich ist.
Leider ist es in den vergangenen Tagen in dieser Angelegenheit zu vereinzelten Diskussionen gekommen. Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist der Sport- und Bäderbetrieb selbstverständlich verpflichtet, auf die Einhaltung der genannten Vorgaben zu achten.
Text: Stadt Bottrop