Massive Unwetter können auch neugebaute Kanalsysteme überfordern

Kanalrohre können dann extreme Wassermassen nicht mehr schlucken

Am ersten Juli Wochenende gab es, insbesondere im Bottroper Norden, teils erhebliche Überflutungen durch Starkregen. Teile der Politik haben hier über die Presse eine Verbindung zu neu erstellten Straßen und Kanälen hergestellt. Dies hat teilweise zu Irritationen geführt. Deshalb möchte die Stadtverwaltung über die Zusammenhänge aufklären.

Baudezernent Müller betont, dass dieses Regenereignis lokal außergewöhnlich große Niederschlagsmengen brachte und deshalb kein Maßstab für die Kanalisation sein kann: “Kein Regenereignis ist wie das andere und immer wieder treten extreme, meist lokal begrenzte Starkregen auf.” Dies wurde auch für das Regenereignis vom 4. Juli 2021 an den Messstellen der Emschergenossenschaft registriert.

Wie punktuell und unterschiedlich die Belastung sein kann, zeigen Messungen am Flugplatz Schwarze Heide und in Feldhausen. Am Flugplatz Schwarze Heide gab es einen extremen Starkregen (Starkregenindex 9 von 12) mit einer statistischen Wiederkehrzeit deutlich seltener als einmal in 100 Jahren. An der Messstelle Feldhausen hingegen gar keinen Starkregen.

In den geltenden Regelwerken ist beschrieben, dass bei der Dimensionierung der Kanalisation regelmäßig auch Zustände berücksichtigt werden, in denen die Rohrgröße einfach nicht mehr ausreicht, um das ankommende Wasser abzuführen. Es wird dann bewusst im Kauf genommen, dass es bei seltenen Ereignissen zu Schäden kommen kann. Dabei wird unterschieden zwischen dem Überstau und der Überflutung.

Der Überstau wird definiert als temporärer Austritt von Wasser aus der Kanalisation auf die Straße. Dieser Zustand darf laut Regelwerk recht häufig erfolgen, in Wohngebieten beispielsweis knapp einmal in drei Jahren. Ein Schaden darf aber durch einen solchen Überstau nicht entstehen.

Bei einer Überflutung tritt das Wasser nicht nur aus der Kanalisation an die Oberfläche aus, sondern es können dadurch auch Schäden entstehen. Sie ist definiert als ein “Zustand, bei dem Schmutzwasser und/oder Regenwasser aus einem Entwässerungssystem entweichen oder nicht in dieses eintreten können und entweder auf der Oberfläche verbleiben oder in Gebäude eindringen.” Eine Überflutung darf nach den Regelwerken deutlich seltener auftreten als der Überstau. Für Wohngebiete beispielsweise im langjährigen statistischen Mittel seltener als einmal in 20 Jahren.

Die Auslegung der Kanalisation beruht auf der Statistik der zurückliegenden, gemessenen Regenreihen. In der Statistik werden die Regenereignisse ihrer Stärke nach sortiert und überprüft, in welchen Abständen sich vergleichbare Ereignisse wiederholen. Bei schwächeren Regen geschieht dies öfter, bei stärkeren seltener. Da es sich bei dieser Wiederkehrzeit jedoch um eine statistische Auswertung handelt, können auch an zwei aufeinander folgenden Tagen Ereignisse eintreten, die statistisch gesehen jeweils nur einmal in 100 Jahren auftreten. Diese Ereignisse würden wiederum in zukünftige Statistiken einfließen.

Ebenfalls ist die Lokalität der Ereignisse zu berücksichtigen. Wenn in den nächsten Wochen der Bottroper Süden von einem Starkregen betroffen wäre, dürfte das Ereignis nicht mit dem vom 4. Juli im Bottroper Norden in Verbindung gebracht, sondern müsste mit den im Süden gefallenen Niederschlägen verglichen werden.

Die Stadt Bottrop arbeitet daran, auch auf seltene Extremereignisse vorbereitet zu sein, um möglichst Schäden zu verhindern. Für diese Fälle ist eine Ableitung über die Kanalisation jedoch nicht möglich. Bei den dann auftretenden Wassermassen kann das Wasser nur an der Oberfläche über sogenannte Notwasserwege abgeleitet oder über Retentionsflächen zurückgehalten/gepuffert werden. Baudezernent Müller erklärt: “Um die durch Starkregen gefährdeten Bereiche zu lokalisieren, wurde bereits vor längerer Zeit eine Fließwegeanalyse in Auftrag gegeben. Diese liegt seit kurzem vor, wird derzeit geprüft und wird dann veröffentlicht.” Daraus lassen sich Bereiche identifizieren, die, auch im Abgleich mit den Betriebserfahrungen, ein Risikopotential bergen. Ähnlich wie beispielweise mit dem Notwasserweg Holtfortstraße werden dann Lösungen gesucht, Wasser schadlos an der Geländeoberfläche abzuleiten.

Müller weist darauf hin, dass nicht nur die Stadt im Rahmen der Entwässerung technische Vorkehrungen treffen muss. Für Wasserstände unterhalb der Rückstauebene, gemäß Entwässerungssatzung ist dies die Straßenoberfläche, ist der Hauseigentümer selbst verantwortlich. Sofern die vorgeschriebenen Rückstausicherungen eingebaut und funktionsfähig sind, kann eine unzulässige Überflutung demnach nur oberflächig erfolgen.

Gegen diese oberflächigen Überflutungen können sich Hauseigentümer aber auch oft mit einfachen Mittel selbst schützen. “In vielen Fällen reicht es zum Beispiel, den Kellerlichtschacht etwas höher zu ziehen oder eine Schwelle vor den Kellerabgang zu setzen“, so Müller. “So können durch kleine Maßnahmen oft große Schäden vermieden werden.”

Text: Stadt Bottrop

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