Bändchenregelung auch in Bottroper Innenstadt

Einkaufen und Genießen mit „Bändchen“ ab dem 18. Dezember in den Geschäften der Innenstadt und Restaurants

Ab Samstag,18. Dezember, bietet die städtische Wirtschaftsförderung für Gastronomen, Händler:innen und deren Kundinnen und Kunden eine einheitliche Lösung im Umgang mit der 2G-Regelung an.

Mittels unterschiedlich farbigen und mit Wochentagen beschrifteten Einlassbändchen sollen die Zugangskontrollen für Handel und Gastronomie erleichtert werden.

Die in anderen Städten und seit wenigen Tagen in Kirchhellen geübte Praxis soll nun auch in der Innenstadt angewendet werden. Damit wird Wünschen aus der Kaufmannschaft und einer Anregung der SPD-Ratsfraktion gefolgt. Der städtische Fachbereich Recht und Ordnung erteilte für diese erleichternde Kontrollmaßnahme die erforderliche Genehmigung.

Voraussetzung für die tägliche Herausgabe des farbigen Bändchens an die Kundinnen und Kunden in einem Geschäft, ist die einmalige ordnungsgemäße Kontrolle des 2G-Nachweises – geimpft oder genesen – durch das dortige Personal. Sind die Zutrittsregeln erfüllt, erhält die überprüfte Person das Bändchen und legt dieses vor den Augen des Personals selbst an.

Verfügen Kundinnen und Kunden einmal über das tagesaktuelle Bändchen, können sie nach dem Vorzeigen des Bändchens ungehindert Zutritt in andere Geschäfte und die Gastronomie bekommen, da der 2G-Nachweis bereits einmal erbracht wurde. Das Bändchen verliert am Ende des Tages seine Gültigkeit.

Den Geschäftsleuten obliegt die Entscheidung, ob sie sich an der Bändchen-Ausgabe beteiligen wollen. Auch Geschäfte, die sich nicht beteiligen wollen, dürfen die Bändchen als Nachweis akzeptieren.

Um das Bändchen-System in ganz Bottrop zu vereinheitlichen, haben sich die Kirchhellener Werbegemeinschaft und die Wirtschaftsförderung auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, sobald der Bändchen-Vorrat in Kirchhellen aufgebraucht ist.

Text: Stadt Bottrop

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