Ende vergangenen Jahres startete der Aufruf für die Schöffenwahl 2023. Mittlerweile ist die Bewerbungsfrist abgelaufen und das Ergebnis ist herausragend. Insgesamt 80 Schöffen müssen gewählt werden und nach gesetzlichen Vorgaben muss dafür die doppelte Anzahl an Vorschlägen für die Vorschlaglisten eingereicht werden.
Während auf den Listen der Parteien und Organisationen in Summe 28 Schöffenvorschläge zu verzeichnen sind, wurde die enorme Anzahl von 238 Bewerbungen durch freie Bewerber eingereicht. Mit einer Gesamtzahl von 266 Bewerbungen für die Aufstellung der Schöffenvorschlagliste ist die gesetzlich erforderliche Anzahl von 160 mehr als erreicht. Auch bei der Jugendschöffenwahl konnte die für die Vorschlagliste erforderliche doppelte Anzahl der Bewerber noch übertroffen werden.
Die Stadt Bottrop ist über die hohe Anzahl der freien Bewerber erfreut und bedankt sich ausdrücklich für die Bereitschaft so vieler Bottroper Bürgerinnen und Bürger, sich für das verantwortungsvolle, ehrenamtliche Schöffenamt zu bewerben.
Weiterer Ablauf
Der weitere Zeitplan sieht die Beschlussvorlage zur Aufstellung der Schöffenvorschlagliste vor. Im Mai durchläuft diese zunächst alle drei Bezirksvertretungen und am 13. Juni 2023 den Hauptausschuss zur Vorberatung. Der Rat der Stadt Bottrop wird die Liste in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 dann offiziell beschließen. Interessierte können die Sitzung entweder vor Ort oder über den angebotenen Live-Stream auf die Internetseite der Stadt Bottrop verfolgen. Im späteren Verlauf wird die Aufzeichnung dort abrufbar sein.
Nach der Beschlussfassung erfolgt eine einwöchige Auslegung der Liste. Die Bekanntgabe des genauen Zeitraumes und der Auslegungsorte werden rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass die Bürgerinnen und Bürger die Liste einsehen können und bei Bedarf per Niederschrift begründete Einwände gegen die BewerberInnen erheben können. Nach der Auslegungsphase wird die Liste mit den Einwänden an das Amtsgericht Bottrop weitergeleitet.
Der Wahlausschuss wird voraussichtlich im September 2023 zusammenkommen, um die insgesamt 80 Schöffen aus der Vorschlagliste zu wählen. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse seitens des Amtsgerichtes werden die Schöffenbewerber über den Ausgang der Wahl informiert.