Stadtverwaltung: Hinweise zur Beantragung von Liegenschaftskarten

In letzter Zeit häufen sich Hinweise, dass Bürgerinnen und Bürger über private Online-Dienste (z.B. katasteramt-online.com) Anträge auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte/Flurkarte) stellen und hierfür neben den Gebühren beim Katasteramt auch Gebühren an den privaten Dienstleister zahlen müssen. 

Das Vermessungs- und Katasteramt Bottrop weist darauf hin, dass der private Dienstleister nicht im Auftrag der Stadt Bottrop handelt. Die Beantragung von Liegenschaftskarten/Flurkarten ist über ein Formular möglich, das unter www.bottrop.de zur Verfügung steht. Für die Ausstellung von Liegenschaftskarten/Flurkarten werden nur die Gebühren nach der Gebührenordnung berechnet. Eine zusätzliche Servicegebühr wird beim Katasteramt Bottrop nicht erhoben.

© Stadt Bottrop

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