Stadtverwaltung: Neue Regelung für Ausweisdokumente

Ab dem 01. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Biometrische Passbilder für diese Dokumente sind ab dem 01. Mai nur noch in digitaler Form zulässig. Auch die Übermittlung der Fotodienstleister erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.

Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess zu digitalisieren.

Im Zuge dieser neuen Regelungen kann es am Donnerstag, den 17.04.2025, im Bürgerbüro Mitte sowie im Bürgerbüro der Bezirksverwaltungsstelle in Kirchhellen zu Einschränkungen kommen, da an diesem Tag die neuen Geräte geliefert werden und installiert werden müssen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag für Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen kann und eventuell eine gewisse Zeit keine Bilder für Ausweisdokumente in der Behörde gemacht werden können.

(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Wir lieben Bottrop

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