Stadt warnt: Hundebestandsaufnahme startet im August – Strafen drohen

Das Halten eines Hundes ist in Bottrop mit einer kommunalen Steuer -der Hundesteuer- belegt. Alle HundehalterInnen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Hund bei der Stadt Bottrop zur Hundesteuer anzumelden. Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle der Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner nachgekommen sind.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Bottrop nun entschieden, im August eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Die Stadt empfiehlt jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter, ihre Lieblinge – falls noch nicht geschehen – noch vor Beginn der Überprüfung bei der Stadt anzumelden, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. Eine Anmeldung ist online über das städtische Serviceportal unter www.bottrop.de (Schlagwortsuche Hundesteuer) möglich.

Die Bestandsaufnahme wird durch ein von der Stadtverwaltung beauftragtes privates Unternehmen erfolgen. Dazu werden alle Haushalte in Bottrop durch Mitarbeitende dieses Unternehmens aufgesucht. Dabei tragen die Mitarbeitenden sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Hundehalterinnen und Hundehalter selbst, als auch Dritte, wie z.B. Nachbarn oder Vermieter, zur wahrheitsgemäßen Auskunft gegenüber den Beauftragten der Firma verpflichtet sind.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit dürfen die Mitarbeiter private Grundstücke betreten. Ein Betreten von Wohnungen erfolgt jedoch keinesfalls. Zudem wird seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine minderjährigen Bewohner befragen und niemals Bargeld einfordern. An Sonn- und Feiertagen werden keine Besuche durchgeführt. Die Befragung erfolgt kontaktlos per Tablet, sodass keine Formulare ausgefüllt werden müssen. Sollte jemand nicht anzutreffen sein, hinterlassen die Mitarbeiter ein Informationsschreiben der Stadt Bottrop.

Die letzte Erhebung aus dem Jahr 2009 liegt mittlerweile rund 15 Jahre zurück. Die Maßnahme soll der Aufrechterhaltung der Steuergerechtigkeit dienen und dabei helfen, bisher nicht gemeldete Hunde zu erfassen – denn nicht alle Hundehalter melden ihr Tier zeitnah und ordnungsgemäß an. „Es geht hier nicht um eine Bestrafung der Bürger, sondern um eine faire und gerechte Finanzierung der städtischen Aufgaben“, betont die Stadtverwaltung. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen unter anderem in die Pflege von Grünanlagen, sowie die Instandhaltung öffentlicher Flächen.

Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Hundebestandsaufnahme und dem Abgleich mit der städtischen Hundesteuerdatei. Personenbezogene Daten werden datenschutzkonform behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zur Hundesteuer selbst finden Interessierte auf der städtischen Webseite unter www.bottrop.de. Bei Fragen rund um die An- oder auch Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer steht der Fachbereich Finanzen per Email unter hundesteuer@bottrop.de zur Verfügung.

Die Stadt Bottrop bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Mitwirkung.

(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild/Headline: Wir lieben Bottrop

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