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Aufgrund einer Bürgerbeschwerde wurde am Dienstag (5. August) eine Wohnung in Bottrop durch die Gewerbeabteilung der Stadt Bottrop und der Polizei Recklinghausen kontrolliert. Vor Ort wurde eine unerlaubte Prostitutionsstätte und eine Prostituierte aus China vorgefunden.
Die chinesische Staatsbürgerin ist ausländerrechtlich in Köln gemeldet und ausreisepflichtig. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet über weitere ausländerrechtliche Maßnahmen. Die unerlaubte Prostitutionsstätte wurde durch die Gewerbekontrolleure verschlossen und es werden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Prostituierte und dem Betreiber der Prostitutionsstätte eingeleitet.
Zusätzlich wird ein Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Ziel solcher Kontrollen ist das Dunkelfeld der Prostitution aufzuhellen. Die Aufklärung der unerlaubten Prostitution und die Vernetzung der entsprechenden Behörden ist ein wichtiger Garant im Kampf gegen die Zwangsprostitution.
Gem. § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter bei der örtlich zuständigen Behörde anzuzeigen. Ferner benötigt gem. § 12 ProstSchG wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will eine Erlaubnis der Behörde. Der Prostituierten droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 € und dem Betreiber ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
(c) Text: Stadt Bottrop