Einsatz in der Fußgängerzone: Ordnungsamt kontrollierte Radfahrer und E-Scooter

In der vergangenen Woche führte der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) des Ordnungsamtes gezielte Schwerpunktkontrollen in der Fußgängerzone durch. Im Fokus stand dabei das unerlaubte Befahren der Zone durch Radfahrer und Nutzer von E-Scootern.

Die Kontrollen erfolgten als Reaktion auf eine steigende Zahl an Beschwerden aus der Bevölkerung, die wiederholt auf gefährliche Situationen und Beinahe-Unfälle hingewiesen hatten. Der KOD hat 169 Verstöße festgestellt, die mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geahndet wurden.

“Die Fußgängerzone ist ein geschützter Bereich, der in erster Linie der Sicherheit und dem Aufenthalt von Fußgängern dient”, sagt Ordnungsamtsleiter Michael Althammer. Wer dort mit dem Rad oder E-Scooter unerlaubt durchfahre, gefährde nicht nur andere, sondern nehme auch Unfälle billigend in Kauf.

Die Einhaltung der Vorschriften sei insbesondere deshalb wichtig, weil die Fußgängerzone ein stark frequentierter Bereich ist – sowohl von Familien mit Kindern als auch von älteren Menschen. Schon geringe Geschwindigkeiten können bei einem Zusammenstoß zu erheblichen Verletzungen führen.

“Das Ordnungsamt wird in den kommenden Wochen die Kontrollen fortzusetzen, um die Sicherheit im Innenstadtbereich nachhaltig zu gewährleisten”, so Althammer. Ziel sei es nicht nur, Verstöße zu ahnden, sondern vor allem auch durch Präsenz und Aufklärung präventiv zu wirken.

(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Pixabay

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