Stadtverwaltung: Mehr Sicherheit an Kreuzungen durch bessere Sicht


Erläutern den Handlungsbedarf an Kreuzungen: Fachbereichsleiter Steffen Jonek und Technischer Beigeordneter Klaus Müller.

Der Fachbereich Tiefbau prüft derzeit systematisch alle Kreuzungen im Stadtgebiet, ob in den Einmündungsbereichen die Sichtfelder frei sind. Können Autofahrer, die abbiegen wollen, den Verkehr auf der Querstraße genau beobachten? Oder wird die Sicht durch Bäume, Sträucher, Hecken oder parkende Autos versperrt? Damit Autofahrer gefahrlos aus untergeordneten Straßen auf Hauptstraßen einbiegen können, muss die Stadt im Zweifel aktiv werden und so genannte Sichtdreiecke schaffen.

In einem Pressegespräch am Montag, 25. August 2025, erklärten der Technische Beigeordnete der Stadt Bottrop, Klaus Müller, Leiter des Fachbereichs Tiefbau, Steffen Jonek, Daniela Mooser vom Fachbereich Tiefbau und Leiter des Straßenverkehrsamtes, Fabian Fingerlin die Vorgehensweise bei der Planung und Umsetzung so genannter Sichtdreiecke im Stadtgebiet.

Nach den Straßenbaurichtlinien müssen Sichtdreiecke eingehalten werden. Maßgeblich sind hier die “Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RaSt 06”. Das bedeutet, dass der Fachbereich Tiefbau der Stadt Bottrop die Sichtdreiecke bemessen und der Straßenverkehrsbehörde mitteilen muss, welche Maßnahmen aus der Verkehrssicherungspflicht sich daraus ergeben. Das gilt für die Straßen und Kreuzungen, für die die Stadt Bottrop selbst zuständig ist.

Alle Kreuzungsbereiche der Stadt Bottrop werden daher überprüft, ob die Sichtdreiecke regelkonform freigehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Stadt Bottrop verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann beispielsweise durch entsprechende bauliche Änderung, das Einsetzen von Pollern, die Einrichtung von Grünflächen oder durch eine entsprechende Ausschilderung mit einem absoluten Halteverbot geschehen. “Es wird individuell geschaut, was Sinn macht einzusetzen“, erklärt Steffen Jonek, Leiter des Fachbereichs Tiefbau.

Eine maßgebende Komponente bei der Priorisierung der Planung der freizuhaltenden Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen und Knotenpunkten sind die Verkehrsbelastung der betroffenen Straßen und die Frage, ob ein Unfallschwerpunkte vorliegt. Anhand dieser Zahlen und Fakten kann objektiv beurteilt werden, ob an einer Stelle Gefahr im Verzug besteht, wodurch Sofortmaßnahmen erforderlich würden. Vielbefahrene Straßen mit Unfallschwerpunkten werden gegenüber Straßen mit niedrigem Verkehrsaufkommen und mit gemäß Unfallstatistik nicht unfallträchtigen Bereiche vorrangig behandelt. Exemplarisch wurde dies anhand der Scharnhölzstraße gezeigt, wo die Stadt aktuell elf Maßnahmen in der Ausschreibung hat und eine Umsetzung im ersten Quartal 2026 geplant ist. “Das sind alles präventive Maßnahmen“, betont Jonek.

Es gebe technische Vorgaben und die zu prüfenden Sichtfelder sind abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit der übergeordneten Straße. Dazu werden „Sichtdreiecke“ mit unterschiedlichen Schenkellängen auf einem Lageplan aufgetragen. Je höher die Höchstgeschwindigkeit, umso größer muss das Sichtdreieck sein. Bei Tempo 30 liegt die vorgeschriebene Schenkellänge bei 30 Metern. Bei 40 Stundenkilometern bei 50 Meter und bei Tempo 50 wären es 70 Meter. “Man muss jeden Fall konkret begutachten und nicht nach Schema F handeln“, erläutert Steffen Jonek.

Hintergrund der Maßnahmen ist ein Ereignis in Warendorf. Dort waren städtische Mitarbeiter nach einem tödlichen Unfall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Unfallursache war mangelnde Sicht. Den Mitarbeitern wurde vorgeworfen, die Schaffung von Sichtfeldern vernachlässigt zu haben. Für sie ging der Fall glimpflich aus. Sie wurden freigesprochen, weil der Unfall sich an keiner öffentlichen Straße, sondern an einem Wirtschaftsweg ereignet hatte. “Für uns war das vor Jahren aber der Impuls bereits vorsorglich Maßnahmen einzuleiten – auch ohne konkreten Vorfall in Bottrop”, sagt der Technische Beigeordnete Klaus Müller. “Durch ein abgestimmtes Vorgehen sind wir uns sicher, dass der Stadt Bottrop kein Vorwurf gemacht werden kann, untätig geblieben zu sein.”

Neben der Scharnhölzstraße sind die Horster Straße und Aegidistraße die nächsten Maßnahmen, die ausgeschrieben werden.

(c) Text/Foto: Stadt Bottrop

Jetzt suchen