Fehler bei bargeldlosen Parkgebühren

Bei der Verarbeitung von Parkgebühren, die bargeldlos per Handy gezahlt werden, gibt es technische Probleme. Es kann vorkommen, dass trotz eines gültigen Parkscheins eine Verwarnung durch die Außendienstmitarbeiterinnen des Straßenverkehrsamts erteilt wird. Das System gleicht die Daten gezahlter Parkgebühren nicht mit den mobilen Datenerfassungsgeräten ab, die die Politessen mit sich führen. Gemeinsam mit der Betreiberfirma sucht die Stadtverwaltung nach einer Lösung, um den Fehler zu beheben. Unberechtigte Verwarnungen werden von dem Straßenverkehrsamt zurückgenommen. Hierfür genügt ein Anruf unter der Telenummer 02041/704900. Seit März 2012 ist es möglich, die Parkgebühren auf allen öffentlichen Parkplätzen per SMS über das Handy zu zahlen.

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