Dunkelgraues Steigerhaus erstrahlt nun in leuchtendem Gelb

Ein weiteres gelungenes Beispiel in der Umsetzung des städtischen Haus- und Hofflächenprogrammes

 

Die Begeisterung ist immer noch groß. Das ehemals dunkelgraue Steigerhaus erstrahlt in leuchtendem Gelb und ist ein echter Hingucker. Der aber nicht der einzige auf der Robert-Brenner-Straße im Stadtteil Boy ist. Mittlerweile haben dort sechs Hausbesitzer über das Haus- und Hofflächenprogramm der Stadt Bottrop ihre Fassade gestaltet und aus den tristen Altbauten kleine Villen geschaffen. „Und das ist ja gerade das Schöne. Man freut sich nicht nur über die eigene Immobilie, unsere Straße wird immer heller – denn alle haben einen ähnlichen, freundlichen Gelbton gewählt“, freut sich Hausbesitzer Daniel Katzorke. Ehefrau Dagmar findet es auch klasse, dass Nachbarin Ilona Strunk gleich mit von der Partie war, so wurden die Doppelhaushälften in einem Rutsch verschönert. Die  kleine Vorgartenmauer und – im hinteren Bereich –  das ehemalige Waschhaus runden das Ensemble ab. „Über das Förderprogramm haben wir echtes Geld gespart – ja, nahezu die Hälfte“, so Ilona Strunk.

 

Die Fördergelder setzen sich aus Mitteln des Landes und des Bundes zusammen. Den Eigenanteil der Stadt müssen die Hausbesitzer allerdings selbst tragen, dieser beträgt jedoch nur zehn Prozent der Fördersumme. Im Klartext heißt dies: Werden vom Malerbetrieb 5.000 Euro für den Anstrich der Fassade in Rechnung gestellt, beläuft sich die Fördersumme auf 2.500 Euro. Und davon müssen dann die besagten zehn Prozent abgezogen werden. Also erhält der Eigentümer eine Zuwendung über 2.250 Euro.

 

„Gefördert werden aber höchstens 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter Fläche“, erklärt  Gudrun Seidel vom Fachbereich Stadterneuerung. „Doch für den Eigentümer lohnt sich die Sache in jedem Fall, zumal der Aufwand der Antragstellung nicht besonders groß ist“, erläutert Christa Ostgathe, die ebenfalls für die Stadterneuerung zuständig ist. Gemeinsam haben die beiden bereits rund 900.000 Euro an über 200 Eigentümer ausgezahlt, das entspricht einer Gesamtinvestition von rund 2,1 Millionen Euro.

 

Der Antragsteller benötigt lediglich vergleichbare Kostenvoranschläge von drei  Unternehmen. Der wirtschaftlichste wird der Berechnung der Zuwendung zugrunde gelegt. Ein aktueller Eigentumsnachweis ist erforderlich, beispielsweise die letzte Grundsteuerbescheinigung, Fotos vom Objekt und bei sehr aufwendigen, komplizierten Vorhaben ein Gesamtmaßnahmenkonzept. Ist das Haus denkmalgeschützt, fehlt noch eine Erlaubnis der Denkmalbehörde.

 

Der Antrag selber ist im Internet unter “www.bottrop.de” zu finden. Dort ist auch zu erfahren, ob die jeweilige Immobilie im Pilotgebiet von InnovationCity liegt. Ebenso ist im Internet die Richtlinie über die Vergabe der Fördermittel hinterlegt, die unter anderem beschreibt, was genau und unter welchen Bedingungen gefördert werden kann. Wer zum Beispiel Hof, Einfahrt oder Garten neu gestalten möchte, sollte neue Grünbereiche durch Entsiegelung von Flächen schaffen, zumindest ein ökologisches, wasserdurchlässiges Pflaster verwenden.

 

Die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs beraten gerne im Gebäude am Ernst-Wilczok-Platz 2, informieren Hauseigentümer und halten auch Antragsformulare bereit. Telefonische Anfragen gehen bitte an die Rufnummer 70-4262 für die Bereiche Innenstadt, Eigen und Batenbrock sowie 70-3372 für die Bereiche Lehmkuhle, Ebel, Welheim, Welheimer Mark und Boy.

 

Jetzt suchen