Kiebitze in Kirchhellen sind geschützt

In dem Baugebiet Dorfheide wird es keinen Baustopp geben. Nach Auskunft des Fachbereichs Umwelt und Grün gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage. Die Kiebitze sind durch die Bauarbeiten nicht gefährdet.

Anwohner hatten befürchtet, dass die Arbeiten in dem Neubaugebiet Kiebitze bei der Brut stören und der Artenschutz gefährdet sei. Dies hat die Umweltplanung der Stadtverwaltung frühzeitig vor der beginnenden Brutsaison mit Vorkehrungen verhindert. Den standorttreuen Kiebitzen wird die Brut und Aufzucht ihrer Küken ermöglicht. Eine Ackerfläche unmittelbar neben der Neubaufläche wurde zum Kiebitz-Biotop hergerichtet. Nach Auskunft der Umweltplanung wird diese Fläche von Brutpaaren bereits angenommen.

Der gegenwärtige dritte Bauabschnitt wird laufend darauf kontrolliert, ob sich Brutpaare dort trotz der Bauarbeiten niederlassen. Nötigenfalls werden die Vögel verbrämt, damit sie auf die benachbarte Ackerfläche weiterziehen. Zu den Verbrämungsmaßnahmen kann beispielweise gehören, den Sichtbereich der Bodenbrüter einzuschränken. Sie sind auf eine gute Sicht angewiesen, um sich rechtzeitig vor Fressfeinden zu warnen.

Der vierte Bauabschnitt „Pater-Gahlen-Straße“ wird erst Mitte Juni beginnen. Dann ist die Brutzeit der Kiebitze abgeschlossen.

Das Vorgehen ist in einem artenschutzrechtlichen Fachkonzept “Kiebitz im Dorfheidegebiet” vorgeschrieben und dokumentiert. Mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ist die Durchführung des Kiebitzschutzprojekts “Feldvogelinseln im Acker” abgestimmt. Somit ist sichergestellt, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Tatbeständen nach dem Bundes-Naturschutz-Gesetz kommen wird.

Auf der Ackerfläche ist eine kiebitzgerechte Bewirtschaftung möglich. Mit dem Landwirt ist vereinbart, eine Zwiebelkultur zu setzen, so dass die Kiebitze dort brüten können. Darüber hinaus ist ein Brachestreifen von der Bewirtschaftung frei geblieben. Dieses Vorgehen wurde mit einem Gutachter abgestimmt und dient als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für das Vorkommen der Kiebitze im Baugebiet dient.

Jetzt suchen