Gebühren sparen mit Garten-Wasserzähler

Wer Trinkwasser für die Gartenbewässerung nutzt, kann die Abwassergebühren sparen. Voraussetzung hierfür ist ein gesonderter Zähler.
Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühr ist die entnommene Frischwassermenge. Werden Teilmengen davon nachweislich nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt, sondern stattdessen zur Gartenbewässerung oder zur Gartenteichbefüllung verwendet, können diese Wassermengen von der Gesamt-Frischwassermenge abgezogen werden. Die Abwassergebühr beträgt 2,44 Euro je Kubikmeter und ist in der Abwassergebührenerhebungssatzung festgelegt.Als Nachweis gilt ein verplombter und geeichter Wasserzähler, an dem keine weiteren Verbraucher angeschlossen sein dürfen. Entsprechende Zähler sind in Bau- und Sanitärfachmärkten erhältlich oder direkt über den Installateur zu beziehen. Die Kosten hierfür übernimmt der Grundstückseigentümer. Die Stadt ist berechtigt, die Installation zu überprüfen.

Über die Installation und den Anfangszählerstand muss der Fachbereich Finanzen bei der Stadtverwaltung informiert werden. Zum Ende des Jahres, spätestens jedoch drei Monate nach Erhalt des Grundbesitzabgabenbescheides muss der aktuelle Zählerstand an den Fachbereich Finanzen übermittelt werden. Bewährt hat sich, zusätzlich eine Foto des Zählers und des Zählerstands einzureichen.

Die Anrechnung der abziehbaren Wassermengen bei der Schmutzwassergebühr erfolgt dann im Folgejahr durch die Stadt Bottrop. Der Fachbereich Finanzen ist telefonisch unter 02041/703706 und per E-Mail steuern.abgaben@bottrop.de zu erreichen

Kategorien:
Umwelt

Herausgeber / Ansprechpartner:
Stadt Bottrop

Tel.: 02041/70-30 [Zentrale]
stadtverwaltung@bottrop.de
http://www.bottrop.de/

Link zur Pressemeldung im Internet:
https://www.bottrop.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Bottrop/113010100000195743.php

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