Die Kokerei Prosper wird weitere emissionsmindernde Maßnahmen ergreifen, um Staub-Abwehungen von den Kohlehalden auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen zu vermeiden. Das ist das Ergebnis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die die Bezirksregierung jetzt mit der Kokerei Prosper geschlossen hat. Das Besondere daran ist, dass diese Vereinbarung deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Denn die Kokerei hält die Grenzwerte für Grobstaub-Niederschlag und den Stand der Technik ein.
Nach der Vereinbarung wird die Kokerei Prosper auch nach Lösungen suchen, die über den Stand der Technik hinausgehen. Insbesondere will sie künftig das Aufhalden der Kohle auf das absolut notwendige Maß reduzieren oder möglichst sogar ganz auf die Aufhaldung verzichten, wenn starker Wind angekündigt ist. Darüber hinaus wird die Kokerei Prosper ihr Beschwerde-Management verbessern und eingehende Beschwerden innerhalb von zwei Werktagen beantworten. Dadurch kann zeitnah geklärt werden, ob die Kokerei im Einzelfall als Verursacher von Staubniederschlägen in Betracht kommt. So soll ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unbürokratisch und schnell reagiert werden.
Die Bezirksregierung Münster und die Kokerei Prosper werden im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontakte überprüfen, ob die vereinbarten Maßnahmen zu einer Verbesserung beim Grobstaub-Niederschlag führen. Selbstverständlich müssen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nach wie vor eingehalten werden.
Nach einer notwendigen Grundsanierung ist der Löschturm Ost wieder in Betrieb, wovon sich die Kokerei eine weitere Verbesserung der Emissionssituation verspricht.
Textquelle: Stadt Bottrop