Umgang mit “Knöllchen” nun auch online möglich

Die Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten im städtischen Straßenverkehrsamt bietet ab Juni des Jahres einen digitalen Zugang zum Umgang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten an. Ab dem 3. Juni können sich betroffene Verkehrsteilnehmer online zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit äußern und Beweismittel einsehen. Des Weiteren ist es möglich, mit einem hinterlegten elektronischen Zahlverfahren, Verwarngelder direkt (etwa über Paypal oder mit Kreditkarte) zu bezahlen.

Der Erste Beigeordnete und zuständige Dezernent Paul Ketzer erläutert, dass mit den neuen Angeboten der digitale Service des Straßenverkehrsamtes erweitert wird und so zukünftig die Möglichkeit besteht, Zeit in der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren einzusparen und bürgerfreundlich Angelegenheiten online zu regeln.

So funktioniert es nach Mitteilung der Stadtverwaltung: Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten im neu eingerichteten Online-Portal anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. Diese Darstellungen sind auch in mehreren Sprachen verfügbar.

In einem weiteren Schritt können die Angaben zur Person geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und in diesem Zusammenhang eigene Dokumente oder Fotos hochzuladen. Die Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt werden.

Alternativ bietet das Portal die Möglichkeit, über einen Button die Bezahlmöglichkeit des Verwarngeldes aufzurufen und direkt über einen entsprechenden Anbieter zu bezahlen. Sowohl die Einlassung zur Ordnungswidrigkeit als auch die Zahlung wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet, versichert Fabian Fingerlin, Abteilungsleiter der Bußgeldstelle. So entfallen unter anderem Postlaufzeiten sowie Portokosten.

Der Online-Service ist neben dem PC oder Notebook auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphone und Tablet abrufbar. So ist ein Zugriff auch bei einer Ortsabwesenheit möglich, was hilft, Fristen einzuhalten.

Die übermittelten Zugangsdaten behalten ihre Gültigkeit bis zur Erstellung eines eventuell durchzuführenden Bußgeldverfahrens, maximal jedoch 30 Tage. Sobald das Verwarngeld im Rahmen der Online-Anhörung direkt bezahlt wird, werden die Zugangsdaten ungültig, eine Anmeldung ist dann nicht mehr möglich. Wenn die Online-Anhörung ohne den Bezahlvorgang ausgefüllt wird (beispielsweise durch Benennung eines Fahrers), dann sind die Zugangsdaten noch bis zum Ende des Tages gültig, so dass man sich erneut anmelden und die Angaben eventuell überarbeiten bzw. noch online bezahlen kann.

Da es sich um ein zusätzliches Angebot des Straßenverkehrsamtes handelt, bleibt die Nutzung des elektronischen Angebots aber freiwillig. Auch der Postweg kann weiterhin genutzt werden.

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