Anmeldungen für Grundschulen bis 4. Oktober möglich

Anmeldungen zum Besuch einer Grundschule in Bottrop sind bis zum 4. Oktober möglich. Darauf hat jetzt der städtische Fachbereich Jugend und Schule hingewiesen. Denn alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 (01.08.2020) schulpflichtig. Das sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2013 bis einschließlich 30.09.2014 geboren worden sind.

Außerdem können Kinder, die nach dem 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, vorzeitig durch Anmeldung der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtig werdenden Kinder erhalten jetzt über die Post ein Anmeldeformular, eine Informationsbroschüre sowie einen Freiumschlag zur Zurücksendung des Anmeldeformulars. Anmeldeunterlagen für vorzeitig einzuschulende oder auswärtige Kinder werden ab sofort zentral vom Fachbereich Jugend und Schule, Prosperstraße 71/1, bei Angabe der Adresse verschickt.

Das Anmeldeformular ist mit dem Freiumschlag bis zum 4. Oktober an die gewünschte Grundschule zu senden. Die persönliche Vorstellung des Kindes an der aufnehmenden Grundschule muss nach Mitteilung des Fachbereiches Jugend und Schule voraussichtlich zwischen dem 28. Oktober und dem 15. November erfolgen. Über den genauen Vorstellungstermin erhalten die Eltern einen gesonderten Bescheid von der betreffenden Schule.

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