Überwachung des LKW-Durchfahrtverbots im Bottroper Süden startet im Januar

Viele Anwohner im Bottroper Süden, aber auch Politiker insbesondere aus der Bezirksvertretung Bottrop Süd beklagen regelmäßig, dass die LKW-Durchfahrtsverbote an verschiedenen Straßen nicht eingehalten werden und die LKWs sich unerlaubt durch Wohngebiete ihren Weg suchen.

An verschiedenen Stellen im Bottroper Süden sind entsprechende Ausschilderungen teilweise temporär bedingt durch Baustellen im öffentlichen Straßenraum, teilweise dauerhaft angebracht.

Grundsätzlich ist die Überwachung dieser Verbotszeichen durch die Kommune nicht zulässig. Das Straßenverkehrsamt hat immer wieder darauf hingewiesen, dass hier die Polizei zuständig ist, Überwachungen der Polizei haben bisher aber nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

Die Stadtverwaltung hatte daher bei der Aufsichtsbehörde in Münster beantragt, hier zur Überwachung eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Aufgrund dieses Antrages hat die Bezirksregierung nun die Genehmigung zur Überwachung erteilt. Danach kann die Stadtverwaltung ausnahmsweise gemäß § 48 Abs. 2 Satz 4 Ordnungsbehördengesetz (OBG) die Überwachung der LKW-Durchfahrtverbote an verschiedenen Stellen im Bottroper Süden realisieren. Die Genehmigung erfolgt für verschiedene Streckenabschnitte, unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden. Die Genehmigung wurde zunächst befristet bis zum 31. März 2021 erteilt.

Derzeit laufen in der Bußgeldstelle und in der Abteilung “Allgemeine Verkehrsangelegenheiten” die Vorbereitungen für die Messungen. Es wird davon ausgegangen, dass die regelmäßigen Überwachungen ab dem Januar erfolgen können.

Nach Abschluss der Befristung ist die Stadtverwaltung verpflichtet, der Bezirksregierung über die Ergebnisse zu berichten.

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