Bewohnerparkzone auf der Osterfelder Straße wird ausgeschildert

Auf der Osterfelder Straße wird in dieser Woche die neue Bewohnerparkzone zwischen Peterstraße bis Heidenheck mit Schildern versehen. In der Zone gilt, dass man werktags von 8 bis 17 Uhr mit Parkscheibe zwei Stunden parken kann. Befreit von der Parkscheibenpflicht sind Anwohner, wenn sie im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind. Diese können im Bürgerbüro der Stadt Bottrop beantragt werden.

Einen Ausweis erhält jeder Bewohner, der im Bereich gemeldet ist, dort tatsächlich wohnt und ein auf ihn als Halter zugelassen oder nachweislich von ihm dauerhaft benutztes Kraftfahrzeug besitzt. Außerdem muss zwingend bestätigt werden, dass für das Fahrzeug weder Garage noch ein Stellplatz auf privatem Grund vorhanden ist. Die Gebühr für einen Ausweis mit einjähriger Gültigkeit beträgt 30,70 Euro und mit zweijähriger Gültigkeit 60,70 Euro.

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