Da eine Vielzahl von Geschäften im Stadtgebiet den Betrieb wieder aufgenommen haben wieder öffnen werden, kommt es absehbar wieder zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Deshalb hat der Krisenstab in seiner heutigen Sitzung (30. April) beschlossen, die Parkscheinautomaten ab dem 4. Mai wieder in Betrieb zu nehmen und die Verkehrsüberwachung in vollem Umfang durchzuführen.
Der Krisenstab hatte am 23. März beschlossen, die Parkscheinautomaten auf bewirtschafteten Parkplätzen im Bottroper Stadtgebiet ab dem 24. März außer Betrieb zu nehmen und die Verkehrsüberwachung seitens des Straßenverkehrsamtes anzupassen. Hintergrund war, dass die Parkplätze nahezu leer waren, da durch die Kontaktsperren und Schließungen vieler Geschäfte nur wenige Verkehrsteilnehmer unterwegs waren.
Dadurch sind Fahrzeuge, die zwar eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, nur mit “Glück gehabt”-Zetteln verwarnt worden. Gegen Fahrzeugführer, die den Verkehr behindert oder gefährdet haben, wurden jedoch weiterhin Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Da aufgrund der Corona-Pandemie nicht sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt worden sind, war bereits bei Umsetzung dieser ‚Parkerleichterung‘ vorgesehen, diese bei Bedarf auch wieder zurückzufahren.
Mit der Rückkehr zur üblichen Regelung ist nun gewährleistet, dass alle Bürgerr(innen) ausreichend Parkraum zum Einkaufen vorfinden, Rettungswege freigehalten werden, Firmen ihre Ware in eingeschränkten Halteverboten be- und entladen können und es nicht zu gefährlichen Sichtbehinderungen durch Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen kommt, wird seitens des städtischen Straßenverkehrsamtes betont.