Kindertagesbetreuung startet ab 8. Juni im eingeschränkten Regelbetrieb

Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bottrop werden ab Montag, 8. Juni, wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder aufnehmen. Dies hat die Stadtverwaltung heute (05.06.) mitgeteilt.

Dementsprechend haben alle Kinder grundsätzlich wieder einen – durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten – Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung. Mit der Öffnung der Kindertagesbetreuung ist eine Bevorzugung einzelner Personengruppen nicht mehr vorgesehen.

Die vereinbarten Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen werden für alle Kinder grundsätzlich um zehn Stunden wöchentlich reduziert, da nur eingeschränkte Personalressourcen zur Verfügung stehen und der Infektionsschutz für alle Beteiligten gewährleistet werden muss.

In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die Rahmenbedingungen dies personell und räumlich zulassen.

Ausnahmen von diesen Regelungen zum Betreuungsumfang sind nur für besondere Härtefälle und unter Aspekten des Kinderschutzes zugelassen. Die Gründe für eine solche Ausnahme sind in der Kindertageseinrichtung darzulegen und werden von dort mit einer entsprechenden Stellungnahme an das örtliche Jugendamt und von dort an das Landesjugendamt zur Entscheidung weitergeleitet.

Direkte Einzelanfragen zu dem Verfahren sind an die jeweilige Kindertageseinrichtung zu richten.

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