Ab Donnerstag, dem 1. Oktober gilt die neue Verordnung
Für Einreisende aus Risikogebieten in Bottrop gelten ab heute (1. Oktober) neue Regelungen, die durch die NRW-Landesregierung erlassen wurden. Danach sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus sind sie zusätzlich verpflichtet, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Einreise keine Symptome auf eine COVID-19 Erkrankung im Sinne der RKI-Kriterien aufweisen und über den Nachweis eines negativen Testergebnisses verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Durchreise auf direktem Weg ohne Übernachtung im Risikogebiet gilt nicht als Aufenthalt und es wird ebenfalls keine Quarantänepflicht ausgesprochen.
Keine Quarantänepflicht gilt für Personen, die bei der Einreise beruflich bedingt grenzüberschreitend andere Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren. Ausnahmeregelungen gibt es auch bei Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben: ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Einäscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Quarantäne oder einer Testung können Bußgelder verhängt werden.
Text: Stadt Bottrop