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Maske auf und durch

Wir werden sie einfach nicht los… Die Regierung beschließt eine erweiterte Maskenpflicht und verlängert den Lockdown, wie befürchtet. Demnächst ist Einkaufen und das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln also nur noch mit FFP2-Maske oder einem medizinischen Mundschutz erlaubt, da diese einen höheren Schutz bieten, als unsere selbstgenähten Alltagsmasken.
FFP steht im Übrigen für “filtering face piece”, auf deutsch also: filtrierendes Gesichtsteil. Die Zahl dahinter gibt die Schutzwirkung an. In dem Fall besteht mindestens ein ein 95% Schutz.

Da die meisten Geschäfte geschlossen haben, sind die Anlaufstellen mittlerweile sehr begrenzt. Der Sturm auf die Masken geht also wieder los.
Die medizinischen Mundschutze sind zwar günstiger als FFP2-Masken, allerdings sind beide (eigentlich) nur einmalig zu verwenden. Demnach benötigt man davon natürlich nicht nur eine, sofern man diese hygienisch korrekt tragen möchte. Von welchem Geld sollen wir das alles bezahlen? Beschäftigungsverbot, Kurzarbeit,… Geld haben wir gerade alle nicht genug, oder?

Und vorallem: AB WANN gilt sie denn nun, die erweiterte Maskenpflicht? Muss ich jetzt täglich damit rechnen, dass ich mit meiner Alltagsmaske Einlassverbot bekomme, sobald ich einen Bus betreten möchte? Seit heute ist bekannt:
Ab dem 25. Januar gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und Arztpraxen die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Mundschutzen.

Wie sieht es bei den Bartträgern aus? Der Bart verhindert das korrekte (dicht an der Haut) Sitzen einer FFP2-Maske, so kann Luft ungefiltert ein- und ausströmen. Folgt jetzt die Bart-ab-Challenge?
Nicht unbedingt: Auf der Internetseite des Redaktionsnetzwerks Deutschland erfährt man, dass eine FFP2-Maske, welche nicht luftdicht sitzt, dennoch den Schutz einer normalen OP-Maske erreiche. Und diese sind ja ebenfalls weiterhin erlaubt. Somit dürfte den Bartträgern ihre Haarpracht (vorerst noch) erhalten bleiben.

Einen kleinen Lichtblick gibt es dennoch: Mit 2 geeigneten Reinigungsvarianten bestünde die Möglichkeit, diese FFP2-Maske (hygienisch) mehrfach (bis zu 5 Mal) zu verwenden, bevor sie endgültig entsorgt werden muss:
Entweder bei 60 Minuten trockener Hitze bei 80°C im Backofen „desinfizieren“ (allerdings NICHT GEEIGNET für formstabile FFP2-Masken! ) oder die “filtrierenden Gesichtsteile” mindestens 7 Tage trocknen lassen, bevor sie wiederwendet werden (mit ausreichend Abstand zu anderen Gegenständen und natürlich nicht in der Küche oder im Bad wegen der erhöhten Luftfeuchtigkeit).
Reinigungsverfahren, die definitiv NICHT GEEIGNET sind, um FFP2-Masken zu reinigen: Wasserdampf, Mikrowelle, Wasch- oder Spülmaschine und UV-Lampe!

Also dann wie gehabt: Maske auf und durch!

Kolumne von Stefanie Vollenberg

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