
Hinweise aus der Bürgerschaft werden berücksichtigt
In den vergangenen Wochen wurden im Stadtgebiet Bottrop auf verschiedenen Straßen Tempo-30-Zonen eingerichtet. Hierbei kam es im Bereich der Knotenpunkte dazu, dass viele absolute Halteverbote zur Freihaltung von Sichtdreiecken in den Kreuzungsbereichen aufgestellt wurden.
Aufgrund von vielen Hinweisen aus der Bevölkerung und eigener Feststellung werden jetzt die Ausschilderungen noch einmal vor Ort geprüft.
Erstes Ergebnis ist, dass auf der Tannenstraße im Bereich der Baumscheibe die absoluten Halteverbote wieder entfernt werden. Dazu hatte die örtliche Presse bereits berichtet. Hier kann die Freihaltung der notwendigen Sichtdreiecke durch die Verkehrsüberwachung auch ohne Ausschilderung sichergestellt werden. Die Stadt Bottrop bedankt sich ausdrücklich für die eingegangenen Hinweise und bedauert, dass es bei der Umsetzung zu diesen Fragestellungen gekommen ist.
Aus diesem Grund ist nunmehr auf der Internetseite der Stadt Bottrop eine Information zu dem Thema der Tempo-30-Zonen und deren Umsetzung zu finden (www.bottrop.de/tempo-30-zonen). Hier werden noch einmal die wesentlichen Kriterien erläutert, ebenfalls sind dort die entsprechenden Ansprechpartner der Stadt Bottrop genannt.
Das Straßenverkehrsamt weist darauf in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht nur um Änderung der Geschwindigkeit geht, sondern auch die Vorfahrtsregelungen betroffen sein können. In den Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich ‚rechts-vor-links‘. Diese Änderung der Vorfahrt ist nicht jedem Verkehrsteilnehmer sofort geläufig und hat ebenfalls schon zu vielen Nachfragen geführt.
Text: Stadt Bottrop