Sperrungen an der Grafenmühle

Wegen des erwartenden Ausflugsverkehrs gelten Regeln zur Durchsetzung des Corona-Schutzmaßnahmen

Um den Ausflugsverkehr an der Grafmühle zu reduzieren und damit die geltenden Corona-Schutzregeln durchzusetzen, wird der Verkehr in der Straße „Zur Grafenmühle“ an den kommenden Wochenenden und Feiertagen beschränkt. Darauf hat sich jetzt der Krisenstab der Stadt Bottrop verständigt.

Die Zufahrten über Vossundern und Alter Postweg sind lediglich für Fußgänger und Radfahrer geöffnet. Zusätzlich gilt im Umfeld des Bikertreffs und auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen im Bereich des Angelteichs ein absolutes Halteverbot. Verkehrsteilnehmer werden bei der Anfahrt frühzeitig über die Sperrungen hingewiesen. Zusätzlich werden Ordnungskräfte eingesetzt, die die Einhaltung der Regelungen überwachen.

Für den Feiertag, Christi Himmelfahrt, werden die Sperrungen ab Mittwoch, 12. Mai, aufgestellt. Die Regelungen gelten dann bis Montagvormittag, 17. Mai.

Text: Stadt Bottrop

Jetzt suchen