Hauptausschuss beschließt Teilerstattung der Elternbeiträge

Kommunale Spitzenverbände und Landesregierung hatten sich auf ein Verfahren für die Kita- und OGS-Gebühren geeinigt.

Nach langen Verhandlungen haben das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände eine Einigung über den Umgang mit Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und offenen Ganztagsschulen für das erste Halbjahr 2021 erzielt. Hintergrund sind die durch die Pandemie eingetretenen Einschränkungen in der Kinderbetreuung.

Die Einigung sieht vor, dass – wie auch bereits im Januar – die Beiträge für den Februar vollständig erlassen werden. In den Monaten März, April und Mai soll der Beitrag je zur Hälfte erlassen werden. Den dadurch entstehenden Einnahmeausfall teilen sich Land und Kommunen zu gleichen Teilen.

Die Stadt Bottrop folgt nun dieser Einigung und wird die Beiträge für Februar in voller Höhe, für März, April und Mai je zur Hälfte erlassen. Miteingeschlossen sind dabei auch die Beiträge für die Früh- und Spätbetreuung an den Bottroper Grundschulen. Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 diese Regelung einstimmig befürwortet.

Aufgrund der langen und ergebnisoffenen Verhandlungen zwischen Land und Kommunen wurden die Beiträge für die Monate März und April zwischenzeitlich bereits in voller Höhe eingezogen. Im Mai und Juni wurde zunächst auf den Einzug der Elternbeiträge verzichtet. Darauf hatte man sich verständigt, um den Eltern trotz der lang andauernden Verhandlungen zwischen Land und Kommunen eine finanzielle Perspektive zu bieten.

Unter Berücksichtigung der erzielten Einigung zwischen Land und Kommunen hat die Stadt Bottrop nun in den drei Monaten März bis Mai insgesamt einen halben Beitrag zu viel eingezogen.

Da auch im von der Einigung zwischen Land und Kommunen nicht umfassten Juni die Beiträge zunächst nicht eingezogen wurden, wird die Stadt Bottrop nun zunächst den Junibeitrag kurzfristig in den kommenden Tagen einziehen. Im Anschluss daran erfolgt in einem gesonderten Schritt die Erstattung des halben Beitrages für den Monat April.

Diese schrittweise Vorgehensweise soll den Einzug und die Erstattung der Elternbeiträge so transparent wie möglich gestalten und auf unübersichtliche Verrechnungen verzichten.

Text: Stadt Bottrop

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