Badbesuch nur mit ‘3G-Bescheinigung’

In den Hallenbädern gilt ab sofort “Geimpft, Getestet, Genesen”.

Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb weist darauf hin, dass in den Hallenbädern wegen der gestiegenen Inzidenzwerte wieder die Vorlage einer “3G-Bescheinigung (Geimpft, Getestet, Genesen)” notwendig ist. Die Badbesucher werden gebeten, ihren Impf-, Test- oder Genesenennachweis mitzuführen.

Eine Ausnahme gilt nur für das Stenkhoffbad. Hier ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht notwendig, solange für Bottrop die Inzidenzstufe 1 gilt. Sollte in Bottrop jedoch die Inzidenzstufe 2 erreicht werden, ist die Vorlage einer 3G-Bescheinigung auch im Freibad wieder obligatorisch.

Text: Stadt Bottrop

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