Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr: Das ändert sich

Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden ab dem 9. November Temposünder und Falschparker

Die Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes weist darauf hin, dass der Gesetzgeber einen neuen Bußgeldkatalog verabschiedet hat.

Dazu sind eine Vielzahl von Maßnahmen mit dem Ziel erarbeitet worden, eine sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern, insbesondere durch mehr Sicherheit für den Radverkehr.

Die Änderungen treten ab dem 09.11.2021 in Kraft und erhöhen das bisherige Sanktionsniveau beträchtlich. Ziel ist es, insbesondere Fußgänger und Radfahrer zu schützen. Zur Begründung führt der Bundesrat dazu an, eine general- und spezialpräventive Wirkung zu erzielen sowie das Sanktionsgefüge im Bußgeldkatalog insgesamt zu wahren.

Das Parken auf Gehwegen und auf Schutzstreifen wird erheblich teurer. Statt 20,- € werden nunmehr beide Verstöße mit einem Verwarngeld von 55,- € geahndet. Bei schwereren Verstößen können bis zu 100,- € Bußgeld verhängt werden und darüber hinaus ist der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Auch mit eingeschaltetem Warnblinklicht können die Verstöße nicht legalisiert werden.

Ebenfalls wird das Parken ohne Parkschein erhöht. Hier muss zukünftig für einen Verstoß 20,- €, anstelle von zuvor 10,- €, bezahlt werden. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.

Des Weiteren muss der Verkehrsteilnehmer für Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich mehr bezahlen.

Nähere Informationen zu dem Thema findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html

Das Straßenverkehrsamt bittet alle Bürger:innen darum, die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten, um die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu erhalten und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zu vermeiden.

Text: Stadt Bottrop

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