3-G-Regel für Rathaus und Verwaltungsgebäude

Eingeschränkter Zugang gilt ab kommenden Montag, 13. Dezember

Ab kommenden Montag gilt für das Rathaus inklusive dem Bürgerbüro und für alle Verwaltungsgebäude der Stadt Bottrop die 3-G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang haben. Die Dienststellen der Stadt Bottrop sind aber weiterhin geöffnet. Allerdings muss vorab ein Termin vereinbart werden.
Alle Personen, die ein Verwaltungsgebäude aufsuchen, sind müssen einen Nachweis mitzuführen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dieser Nachweis wird beim Zutritt zum Gebäude kontrolliert.
Wenn aus ein entsprechender Nachweis nicht beigebracht werden kann, ist zwingend vorab Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen. Dies ist neben den veröffentlichten Kontaktdaten der jeweiligen Fachdienststellen auch über das Servicecenter unter der Rufnummer 02041/70-30 möglich. In einem solchen Fall wird geprüft, wie das jeweilige Anliegen kurzfristig ohne persönlichen Kontakt erledigt werden kann.

Text: Stadt Bottrop

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