Kurzparken eingeschränkt

Parkhaus an Schützenstraße schränkt Zugang zwischen den Feiertagen ein

Das städtische Parkhaus an der Schützenstraße hat von kommenden Montag, 27. Dezember2021 bis einschließlich Donnerstag, 30. Dezember 2021, eigeschränkte Öffnungszeiten für Kurzparker. An diesen Tagen können Kurzparker nur noch in der Zeit von 7 Uhr bis 16 Uhr in das Parkhaus einfahren – ab 16 Uhr ist für sie geschlossen.

Wer sein Fahrzeug an diesen Tagen noch nach 16 Uhr im Parkhaus abgestellt hat, kann sich an den vor Ort anwesenden Sicherheitsdienst wenden. Der reguläre Parkhausbetrieb für Dauerparker (Monatsmieter) ist ebenfalls an diesen Tagen gewährleistet.

Text: Stadt Bottrop

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