
Die Gewerbeaufsicht hat gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei Recklinghausen Kontrollen verschiedener Gastronomiebetriebe durchgeführt. Der Einsatz bei „Teestuben“ und Shisha-Bars im Stadtgebiet wurde federführend durch die Gewerbeaufsicht seit mehreren Wochen geplant und organisiert.
Bei insgesamt vier Betrieben wurden insbesondere die Einhaltung von gaststättenrechtlichen, jugendschutzrechtlichen und glücksspielrechtlichen Bestimmungen überprüft. In einem Betrieb wurden zwei Spielautomaten, aufgrund des Verdachts des unerlaubten Glücksspiels, durch die Polizei sichergestellt. In dem gleichen Betrieb fanden die Kontrolleure der Gewerbeaufsicht zwei ebenfalls nicht erlaubte Wettautomaten, welche umgehend versiegelt wurden.
In einem weiteren Betrieb wurden zahlreiche Verstöße gegen das Gaststättengesetz und den Shisha-Erlass des Landes NRW festgestellt. So funktionierten die angebrachten Kohlenmonoxid-Melder nicht und die CO-Werte entsprachen nicht den Vorgaben. Durch das Öffnen einiger Fenster und das Einschalten einer Belüftungsanlage konnte zunächst Abhilfe geschaffen werden. Dem Betreiber drohen neben der Verhängung von Zwangsgeldern aufgrund von Verstößen gegen eine Ordnungsverfügung zusätzlich auch Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Kontrollaktion bei den vier Betrieben hat zu einer umfangreichen Bilanz geführt. Festgestellt wurden neun Verstöße gegen das Gaststättengesetz (Ahndung mit bis zu 5.000 Euro), drei Verstöße gegen das Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (Ahndung mit bis zu 500.000 Euro), 18 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz NRW (Ahndung mit bis zu 1.000 Euro für rauchende Personen und bis zu 2.500 Euro für die Gaststättenbetreiber) und drei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (Ahndung mit bis zu 50.000 Euro). In allen Fällen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Nachkontrollen stattfinden.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Wir lieben Bottrop