Bottrop setzt Zeichen – und macht weiter beim Schutz vor Gewalt

Die Stadt Bottrop engagiert sich aktiv für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene und damit auch für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Bereits 2023 hat eine Projektgruppe der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) im Auftrag der Gleichstellungsstelle der Stadt Bottrop eine Untersuchung zum Bekanntheitsgrad der lokalen Schutz- und Hilfestrukturen für Frauen durchgeführt.

In diesem Jahr widmete sich ein neues Team von Studierenden der HSPV unter der Leitung von Anja Kölker, Dozentin und stellvertretende Fachbereichssprecherin AV/R an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (Abteilung Gelsenkirchen), der Entwicklung eines Monitoringsystems.

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Bottrop war erneut Auftraggeberin für ein Team von Studierenden –Elanur Cetinkaya, Geena Michelle Gardyan, Johanna Hilbert, Chris Hornung, Annika Larissa Schupeta, Lara Schwerin, Lenia Seliger und Thorsten Wallmann –, die im Rahmen ihrer Projektarbeit die Datenlage zu Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt in Bottrop deutlich verbessern wollten, um die Effektivität der bestehenden Hilfesysteme zu erhöhen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf Intersektionalität gelegt – also auf die Überschneidung verschiedener Diskriminierungsformen, die besonders verletzliche Gruppen wie Geflüchtete, LSBTIQ*-Personen oder Menschen mit Behinderung betreffen. Die Untersuchung der spezifischen Bedarfslagen soll helfen, die Hilfsangebote gezielt an die unterschiedlichen Herausforderungen und Lebensrealitäten der Betroffenen anzupassen. Im Rahmen des Projekts entwickelten die Studierenden einen Interviewleitfaden, führten qualitative Gespräche mit relevanten lokalen Partnern wie dem AWO Frauenhaus, dem Frauenzentrum Courage und der Polizei, um ein umfassenderes Bild der lokalen Situation zu gewinnen. Durch die enge Zusammenarbeit mit diesen Akteuren wurde die Grundlage geschaffen, um ein kommunal tragfähiges Monitoringsystem zu entwerfen, das sowohl den lokalen Gegebenheiten als auch den Vorgaben der Istanbul-Konvention gerecht wird. Ziel ist es, zukünftig verlässlichere und differenzierte Daten zu erheben, die speziell auch die Intersektionalität berücksichtigen. Die Projektarbeit unterstützt die Präventions- und Unterstützungsarbeit der Gleichstellungsstelle Bottrop und trägt dazu bei, intersektionale Perspektiven dauerhaft zu verankern.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt betont die Bedeutung der Arbeit der Projektgruppe: „Die Versorgung von Frauen und Mädchen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, setzt voraus, dass die Hilfsstrukturen bekannt und gut zugänglich sind. Die Ergebnisse aus den Projekten und das geplante Monitoring helfen, das bestehende Wissen zu erweitern und die Prävention sowie den Schutz in der Stadt weiter zu verbessern.“ Sie begrüßt die Entscheidung der Studierenden für dieses Projekt, das große Engagement der jungen Menschen und die hilfreichen Arbeitsergebnisse.

Mit dem aktuellen Monitoring-Projekt setzt Bottrop einen weiteren Impuls für eine koordinierte und nachhaltige Umsetzung der Istanbul-Konvention.

So wird in Bottrop kontinuierlich der Schutz vor Gewalt für Frauen und Mädchen gestärkt. 

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Sie wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und trat in Deutschland im Februar 2018 in Kraft. Das Abkommen erkennt an, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein Ausdruck der Machtungleichheit zwischen Männern und Frauen ist und fordert umfassende Maßnahmen zum Schutz aller Frauen und Mädchen vor Gewalt. Ziel ist es, Gewalt präventiv zu verhindern, betroffene Personen zu schützen und ihnen Hilfe anzubieten.

(c) Text/Foto: Stadt Bottrop

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