
v.l. Sami Farooq, Abteilungsleiter Stadterneuerung, Stadt Bottrop, Regierungspräsident Andreas Bothe, Bezirksregierung Münster, Technischer Beigeordneter Klaus Müller, Stadt Bottrop, Stephan Kemper, Dezernent für Städtebauförderung, Bezirksregierung Münster
Regierungspräsident Andreas Bothe hat am vergangenen Freitag (4. Juli) einen Förderbescheid über 655.000 Euro für die geplanten städtebaulichen Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Fuhlenbrock/Vonderort an den Technsichen Beigeordneten Klaus Müller übergeben.
Die Mittel sind für die Planung der bedarfsgerechten Neugestaltung des „Fuhlenbrocker Marktes“ vorgesehen. Außerdem ist der Neubau eines barrierefreien Multifunktionsgebäudes als generationenübergreifender „Indoor“-Treffpunkt am gleichen Standort geplant. Auch sollen die Mittel die Fortführung des Stadtteilmanagements sowie des Haus- und Hofflächenprogramms sichern. Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 819.000 Euro, die vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund mit 80 Prozent gefördert werden.
„Mit dem heute überreichten Förderbescheid werden wir die seit langer Zeit geplante Aufwertung des Fuhlenbrocker Marktes endlich zur Umsetzung bringen“, sagte Klaus Müller, Technischer Beigeordneter der Stadt Bottrop.
Insgesamt hat die Bezirksregierung Münster Fördermittel in Höhe von rund 72 Millionen Euro für 19 Maßnahmen in 17 Kommunen bewilligt. Am vergangenen Freitag wurden Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund 50,9 Millionen Euro an Vertreter:innen von 16 Kommunen übergeben. Die Mittel stammen aus dem gemeinsamen Städtebauförderprogramm von Land Nordrhein-Westfalen und Bund.
„Die Förderbescheide ermöglichen es den Städten und Gemeinden in unserem Regierungsbezirk, wichtige Projekte voranzubringen und ihre Orte nachhaltig attraktiv und lebenswert für die Menschen zu gestalten“, erklärte Regierungspräsident Andreas Bothe bei der Übergabe in Münster.
Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen auf Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte bei der Umsetzung städtebaulicher Projekte in den Zentren und Ortskernen, in Wohnquartieren mit besonderen sozialenund städtebaulichen Problemlagen oder bei der Entwicklung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen. Von zunehmender Bedeutung ist dabei die Umsetzung von Projekten zur Klimafolgenanpassung. Das Förderprogramm besteht aus den drei Regelprogrammen „LebendigeZentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
(c) Text/Foto: Stadt Bottrop