
Altschuldenentlastungsgesetz soll städtische Kreditsumme um 52 Millionen Euro entlasten
Der Rat hat einstimmig einen Weg aus den Schulden beschlossen. Mit der freiwilligen Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm des Landes sollen die Altschulden bei den sogenannten Liquiditätskrediten um etwa 52 Millionen Euro gesenkt werden. Es handelt sich nur um eine Teilentschuldung; dennoch sieht Stadtkämmerer Jochen Brunnhofer einen wichtigen Punkt auf dem Weg zu gesunden Stadtfinanzen erreicht. Bis Ende des vergangenen Jahres sind die Liquiditätskredite wieder auf 209 Millionen Euro angewachsen. Zuvor wurde der niedrigste Stand im Jahr 2022 mit 146 Millionen Euro gemessen.
Grundlage für die Schuldenübernahme ist das Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG). 250 Millionen Euro jährlich sieht der Landeshaushalt für die Übernahme der übermäßigen Kassenkredite der Kommunen in NRW vor. Liquiditätskredite dienen eigentlich nur dazu, die Zahlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern und sollen unterjährig ausgeglichen werden. Für viele Gemeinden sind sie mittlerweile ein dauerhaftes Finanzierungsinstrument. Jochen Brunnhofer verweist auf Zahlen des Städtetags. Danach hat die kommunale Ebene bundesweit im Jahr 2024 ein Rekord-Defizit von 24,8 Milliarden Euro in den Kernhaushalten erlitten. „Das zeigt den Handlungsbedarf. Die Städte tragen ein Viertel der öffentlichen Ausgaben, bekommen aber nur 14 Prozent der Steuereinnahmen“, erklärt der Stadtkämmerer. Für Bottrop passt die Erhebung. Die Unterdeckung des städtischen Haushalts beträgt elf Prozent.
Die mögliche teilweise Schuldenübernahme durch das Land würde Bottrop nur eine kurze Erleichterung verschaffen. Dies machte Jochen Brunnhofer Anfang Juli vor den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses deutlich. Für die Jahre 2016 bis 2022 verzeichnet er eine langsame, aber kontinuierliche Verbesserung der Liquiditätslage. Dennoch war die Stadt Bottrop bis Ende 2023 auf die ständige Aufnahme von rund 154 Millionen Euro Liquiditätskrediten angewiesen. Dieser Bestand hat sich bis Ende 2024 um rund 56 Millionen Euro auf 209 Millionen Euro erhöht. Allein für die Zinsen müssen 4,2 Millionen Euro eingeplant werden. Für eine dauerhafte Entlastung, wie sie von dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ gefordert wird, müsse sich auch der Bund beteiligen, so Brunnhofer. Er fordert zudem:
- die angemessene Finanzierung des Aufgabenbestandes der Stadt durch einen höheren Steueranteil
- eine Vereinfachung bei Gesetzen und Regelungen durch Entbürokratisierung und Modernisierung und
- die strikte Einhaltung der Konnexität, also des Prinzips „wer bestellt, muss auch bezahlen“.
Für die Berechnung der Schuldenübernahme werden verschiedene Kennzahlen und Verfahren herangezogen. Für die antragsgemäße Berechnung muss dem Gesetz folgend ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Die Höhe der tatsächlich auf das Land übertragbaren Kredite wird erst im Laufe der Antragsprüfung ermittelt. Das Land sieht vor, spätestens bis Ende 2026 die Schulden nach dem ASEG zu übernehmen.
Landtag hat über Altschuldengesetz entschieden
Der Rat hat mit seiner Entscheidung der Gesetzesverabschiedung im NRW-Landtag vorgegriffen. In der Landeshauptstadt wurde dem ASEG jetzt zugestimmt. Der Weg für das Verfahren zur teilweisen Altschuldenübernahme ist frei. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dem Bottrop angehört, dankt der Landesregierung und dem Landtag für die überfällige und wichtige Altschuldenregelung. Gleichzeitig kündigt das Bündnis an, weiterhin am Ball bleiben zu wollen. Schließlich haben CDU und SPD auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, sich an den Altschuldenprogrammen der Länder zu beteiligen. In den kommenden Monaten soll geklärt werden, wie dieses Programm in NRW ausgestaltet wird.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Wir lieben Bottrop