
Die Stadt Bottrop bereitet derzeit die Stichwahl für den 28. September vor. Dabei bleibt das Wählerverzeichnis gleich. Nur wer zur Kommunalwahl wahlberechtigt war, ist auch zur Stichwahl wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigung bleibt gültig und auch mit dem Personalausweis ist die Teilnahme an der Stichwahl möglich.
Briefwahlunterlagen können bereits jetzt online beantragt werden. Dies ist auf der Webseite der Stadt Bottrop möglich. Wer bereits für den 14. September Briefwahl beantragt hatte, wurde gefragt, ob der Antrag auch für die Stichwahl gelten soll. Wer dies nicht aktiv abgelehnt hat, erhält auch für die Stichwahl automatisch die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt. Der Online-Antrag ist daher für diejenigen gedacht, die jetzt neu eine Briefwahl beantragen wollen. Aufgrund des benötigten Vorlaufes kann die Verwaltung die Unterlagen aber erst ab Ende der Woche verschicken.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Wir lieben Bottrop