
Anlässlich des Oktoberfestes am 2. Oktober in Kirchhellen wurde durch Straßenverkehrsamt und Ordnungsamt im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei Planwagen kontrolliert. Dabei musste ein Planwagengespann aus dem Verkehr gezogen und vor Ort stillgelegt werden. Das Gespann war in einem technischen Zustand, der eine Gefahr für die beförderten Personen darstellte. Bei der Überprüfung wurde auch festgestellt, dass der Betreiber des Fahrzeugs nicht in der Lage war, die erforderlichen Unterlagen nachzuweisen. Insbesondere fehlten die notwendigen Zulassungen und Versicherungen.
An Bord befanden sich zu diesem Zeitpunkt rund 30 Fahrgäste, für die die Fahrt abrupt beendet war. Die restliche Strecke bis zum Festzelt mussten sie zu Fuß zurücklegen. Die Polizei sorgte dafür, dass alle Fahrgäste dort sicher ankommen konnten. Gegen den Halter und den Fahrer wurde Anzeige erstattet.
Das Straßenverkehrsamt möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass für den gewerblichen Betrieb von Planwagenfahrten eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften zu beachten sind. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass sowohl die Zugmaschine als auch der Planwagen jeweils einzeln zugelassen, ordnungsgemäß gekennzeichnet, TÜV-geprüft und versichert sind. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Betreiber eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Münster für den Betrieb der Fahrzeuge als Zugkombination vorweisen können. Zusätzlich muss im Bottroper Stadtgebiet die Streckenführung für solche Fahrten genehmigt werden. Dies gilt ebenso für das Befördern von Personen auf der Ladefläche des Planwagens.
Das Straßenverkehrsamt rät allen, die an einer Planwagenfahrt teilnehmen möchten, vorab zu prüfen, ob der jeweilige Anbieter alle erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen erfüllen kann. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Fahrgäste, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Betreibers.
Die zuständigen Behörden werden auch weiterhin verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorgaben achten, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Für Rückfragen oder weitergehende Informationen stehen das Straßenverkehrsamt Bottrop sowie die zuständigen Ordnungsbehörden gerne zur Verfügung.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Polizei Recklinghausen, Headline: Wir lieben Bottrop