Vogelgrippe bei Wildvögeln in Bottrop nachgewiesen

 Das Veterinäramt hat für das gesamte Stadtgebiet eine Aufstallungspflicht für Geflügel verfügt. Um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden, müssen alle Geflügelbestände so geschützt werden, dass sie mit Wildvögeln nicht in Kontakt kommen können.

Die zunächst unbefristete Allgemeinverfügung gilt ab sofort für sämtliches in der Stadt Bottrop gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Das Geflügel muss entweder in Ställen oder unter Vorrichtungen, mit einer dichten Abdeckung und mit Seitenbegrenzungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, untergebracht werden.

Grund für die Maßnahme ist, dass im Stadtgebiet ein Kranich und eine Nilgans gefunden wurden, die an der Vogelgrippe verendet sind. Dies wurde durch eine Untersuchung am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe bestätigt.

Die jährlich stattfindende Geflügelausstellung des Rassegeflügelzuchtvereins in Kirchhellen wurde bereits wegen der grassierenden Geflügelgrippe abgesagt.

Die anzeigepflichtige Viruserkrankung ist hochansteckend. Deren Ausbruch kann immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben. Aufgrund der bereits im gesamten Bundesgebiet und NRW festgestellten Ausbrüche kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus auch in Bottrop in Bestände eingeschleppt werden kann. Die Aufstallung dient dem öffentlichen Interesse an umgehenden Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Weiterverbreitung der Seuche. Individualinteressen etwaiger Geflügelhalter müssen durch die nun verfügten Maßnahmen zurückstehen.

(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild: Pixabay

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