Nach Kontrolle der Gewerbeaufsicht: Wirt drohen bis zu 500.000 Euro Bußgelder

Am Donnerstagabend, 13. November 2025, führte die Gewerbeabteilung der Stadt Bottrop eine Kontrolle einer sogenannten Teestube durch. Im Fokus stand die Überprüfung der Einhaltung gaststättenrechtlicher, jugendschutzrechtlicher und glücksspielrechtlicher Bestimmungen.

In der Gaststätte wurden insgesamt zehn Ordnungswidrigkeiten festgestellt, darunter Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Gaststättengesetz und die Preisangabenverordnung. Darüber hinaus wurde ein illegales Sportwettenterminal vorgefunden, welches sofort sichergestellt wurde. Der Vertrieb und die Vermittlung von Sportwetten außerhalb offizieller Wettvermittlungsstellen sind gemäß dem Ausführungsgesetz des NRW-Glücksspielstaatsvertrags strikt verboten.

Gegen den Betreiber wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und es drohen ihm Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Zudem wurden zwei möglicherweise illegale Spielautomaten festgestellt. Aufgrund des Verdachts auf nicht genehmigtes Glücksspiel wurde die Polizei hinzugezogen, die beide Geräte sicherstellte. Dem Betreiber droht in diesem Zusammenhang zusätzlich ein Strafverfahren.

„Die Ergebnisse der Kontrolle machen deutlich, wie notwendig unsere regelmäßigen Überprüfungen sind. Illegale Wettterminals, nicht genehmigtes Glücksspiel und Verstöße gegen den Jugendschutz gefährden insbesondere junge Menschen. Deshalb werden wir die Kontrollen konsequent fortführen. Ich appelliere an alle Betreiber: Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und übernehmen Sie Verantwortung für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb“, so Michael Althammer, Leiter des Ordnungsamtes.

(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild:

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