
Der Fachbereich Umwelt und Grün weist auf die Notwendigkeit hin, Anträge für die Fällung von Bäumen frühzeitig zu stellen. Wegen personeller Engpässe kann es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen. Je nach Prüfaufwand kann es bis zur Genehmigung mehrere Wochen dauern.
In Bottrop sind Bäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern, gemessen in ein Meter Höhe, grundsätzlich geschützt. Sie zu fällen, bedarf einer Genehmigung durch den Fachbereich Umwelt und Grün. Bäume dürfen zudem nicht während der Vogelbrutzeit, 1. März bis 30. September, gefällt werden. Die Stadtverwaltung rät zur rechtzeitigen Antragstellung, damit die Betroffenen Verzögerungen im weiteren Projektverlauf vermeiden.
(c) Text: Stadt Bottrop, Headline: Wir lieben Bottrop, Symbolbild: Pixabay